Lockerung des Kündigungsschutzes

 

Derzeit haben Personen, die 50 Jahre oder älter sind und neu eingestellt werden, in den ersten zwei Dienstjahren keinen erhöhten Kündigungsschutz (§ 105 Abs. 3b ArbVG). Diese Frist von zwei Dienstjahren entfällt für Neueinstellungen ab 1.7.2017. Neu eingestellte ältere Personen haben somit künftig keinen erhöhten Kündigungsschutz.