Für die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften kommt es laut VwGH in erster Linie auf die "gestempelten" Zeitpunkte des Arbeitsbeginns und -endes an. Dies ist auch für die Entlohnung sowie die Sozialversicherungsbeiträge relevant und kann vor allem im Schichtbetrieb schwerwiegende Folgen haben.
So können Unternehmen starke Absatzrückgänge, z.B. durch Arbeitszeitkonten, Werksurlaub, Abbau von Leiharbeitskräften, etc. bis zu vier Jahre lang überbrücken.