Nach Ansicht des Zentral-Arbeitsinspektorates sind zur Prüfung der Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von höchstens 48 Stunden fixe 17 Wochen-Zeiträume festzulegen (Näheres unter "Downloads").
Nach Ansicht des Zentral-Arbeitsinspektorates sind zur Prüfung der Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von höchstens 48 Stunden fixe 17 Wochen-Zeiträume festzulegen (Näheres unter "Downloads").