AZG-Geltungsbereichs-Ausnahme

Personen mit maßgeblicher Entscheidungsbefugnis sind laut Arbeitsinspektion nur dann vom Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz ausgenommen, wenn sie nicht zur Anwesenheit zu bestimmten festgesetzten Zeiten verpflichtet sind, wie z.B. durch Kernzeiten bei Gleitzeit.

Hinweis: Enthält eine Gleitzeit-Betriebsvereinbarung eine Kernzeit-Regelung, kann auf die Einhaltung der Kernzeit gegenüber bestimmten Personen einzelvertraglich verzichtet werden.

Details siehe "Downloads".

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ZAI zu den Ausnahmen (PDF, 508.77 KB)
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