Aus gegebenem Anlass weisen wir bei Gleitzeitarbeit auf Folgendes hin: Die Rechtsmeinung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der Kernzeit in ihrer Arbeitszeiteinteilung völlig frei sind und daher die Übertragung von Arbeit, die innerhalb der Kernzeit nicht vollständig erledigt werden kann, automatisch zu Überstundenleistung führt, ist unseres Erachtens falsch.
Gesichert ist die Rechtsmeinung, dass
- innerhalb des Gleitzeitrahmens Tagesarbeitszeiten über 10 Stunden sowie
- ab 1.9.2018: angeordnete Arbeitsstunden innerhalb des Gleitzeitrahmens, die über 8 Stunden Tagesarbeitszeit hinausgehen
- Arbeitszeiten außerhalb des Gleitzeitrahmens
Überstunden sind.