Der Arbeitgeber kann ein All-in-Entgelt, mit dem Überstunden abgegolten werden, anpassen, wenn in der Elternteilzeit keine Überstunden geleistet werden.
Wie ist der All-in-Anteil zu ermitteln?
Lösungs-Vorschlag: Die in den letzten 12 Monaten durchschnittlich geleisteten Überstunden sind heranzuziehen. Mangels anderer Vereinbarung ist der Berechnung des Wertes einer Überstunde das kollektivvertragliche Mindestentgelt zugrundezulegen (Peschek, ecolex 2014, 985 ff.).