Neuerungen 1.1.2017

  • Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz ermöglicht ab 1.7.2017 die stufenweise Wiedereingliederung nach langen Krankenständen im Rahmen eines freiwilligen Modells. Nähere Informationen dazu sind abrufbar unter: http://www.gamed.at/fileadmin/pdf/Forum2017/03_Roehrich.pdf​  
  • Die erweiterte Kurzarbeit wird nunmehr unbefristet eingeführt – Verlängerung des Kurzarbeitszeitraums statt bisher 18 auf nunmehr 24 Monate.
  • Für Betriebsräte, die sich nach dem 31.12.2016 neu konstituieren, gilt: Die Funktionsperiode wird auf 5 Jahre ausgedehnt (§ 61 ArbVG). Die Bildungsfreistellung für Betriebsräte wird um 3 Tage verlängert und beträgt somit pro Funktionsperiode 3 Wochen plus 3 Tage (§118 ArbVG).
  • Die Lohndumping-Bestimmungen werden aus dem AVRAG herausgelöst. Ab 2017 gilt ein eigenes, übersichtlicheres Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.
  • Sozialrechtliche Änderungen: Senkung des Beitrages zum Familienlastenausgleichsfonds auf 4,1% und zum 1.1.2018 auf 3,9%; Halbierung der Beitragszahlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn diese über das Antrittsalter der Alterspension hinausgehend arbeiten etc..
  • Der Entwurf der Fachkräfteverordnung 2017 ist abrufbar unter: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_1306426

Downloads

Änderungen ab 1.1.2017 (PDF, 67.07 KB)