10-wöchige Betriebspraxis ab Herbst 2019

Ab Herbst 2019 dürfen technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen zusätzlich zu dem vierwöchigen Pflichtpraktikum bis zum Eintritt in die 4. Klasse auch noch eine 10-wöchige "Berufspraxis" in der 4. Klasse festlegen. Diese neue Berufspraxis ist ein Pflichtpraktikum im Sinn der Kollektivverträge der Elektro- und Elektronikindustrie (Abschnitt 6 Punkt 67 KVEEI); daher beträgt die Normalarbeitszeit 38,5 Wochenstunden und die monatliche Vergütung derzeit € 825,03 (Wert 1.5.2018).