Praktikum

Praktikum, Lehre, Elektro

Checklisten zum Thema Praktikum finden Sie unter den weiterführenden Links.

Zusätzlich sind die Kollektivverträge der Elektro- und Elektronikindustrie beachten. Die kollektivvertraglichen Rechte der Praktikanten im Angestellten-Bereich unterscheiden sich deutlich von jenen der Praktikanten im Arbeiter-Bereich:

  • KVAngEEI (Abschnitt 1 Punkt 2 Absatz 2; Abschnitt 6 Punkte 67, 68): 
    Für Pflichtpraktikanten gilt nur die kollektivvertragliche Regelung der Praktikanten-Vergütung; die übrigen KV-Bestimmungen gelten für sie nicht. Sie haben daher z.B. keinen Anspruch auf Sonderzahlungen.
    Den Ferialpraktikanten ist ein Mindestgehalt zu zahlen, das unter jenem der Beschäftigungsgruppe A liegt. 
  • KVArbEEI (Abschnitt 6 Punkte 67):
    Pflichtpraktikanten haben Anspruch auf einen Mindestlohn, der unter jenem der Beschäftigungsgruppe A liegt; für sie gilt der gesamte KVArbEEI. Sie haben daher vor allem auch einen Anspruch auf Sonderzahlungen.
    Die Ferialpraktikanten sind entsprechend ihrer Tätigkeit in eine Beschäftigungsgruppe einzustufen und somit den sonstigen Arbeitern kollektivvertraglich völlig gleichgestellt.
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