Muster für Dienstzettel und Arbeitsverträge


Der Inhalt eines Dienstzettels kann vor Gericht bestritten werden. Daher empfiehlt der FEEI, keine Dienstzettel auszuhändigen, sondern stattdessen stets entsprechende Verträge abzuschließen. Liegt ein beidseits unterschriebener Vertrag vor, kann niemand geltend machen, dass vorher mündlich etwas anderes vereinbart worden sei.

Die zum Download bereit gestellten Dienstzettel können mit folgenden geringfügigen Änderungen zu Arbeitsverträgen umgestaltet werden:

  • In der Überschrift wird "Dienstzettel" durch "Dienstvertrag" oder "Arbeitsvertrag" ersetzt.
  • Nicht nur die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber unterschreibt, sondern auch die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer.