Lohndumping – keine Panik!

Bei Lohndumping ist der gesetzliche Strafrahmen extrem groß. Das Risiko, dass in der Elektro- und Elektronikindustrie ruinöse Geldstrafen verhängt werden, ist aber aus folgenden Gründen gering:

  1. Unternehmen, die schon bisher die Kollektivverträge und Gesetze einhalten, machen mit hoher Wahrscheinlichkeit kaum Fehler. Gab es in der Vergangenheit bei Prüfungen keine nennenswerten Beanstandungen, wird sich daran vermutlich auch in Zukunft nichts ändern.

  2. Die meisten Mitgliedsunternehmen zahlen ihren Beschäftigten insgesamt deutlich mehr als gesetzlich und kollektivvertraglich zwingend erforderlich ist. Bei der Prüfung des Lohndumpings wird nur die Einhaltung der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Mindestbestimmungen geprüft. Wenn in Summe eine ausreichende Überzahlung besteht, liegt trotz kleiner Fehler bei einzelnen Leistungen kein Lohndumping vor.

  3. Falls in Einzelfällen Fehler nicht durch die Überzahlung anderer Ansprüche kompensiert werden, kann die Verhängung einer Verwaltungsstrafe meist durch rechtzeitige Nachzahlung abgewendet werden.

Für Fragen stehen Ihnen Dr. Bernhard Gruber (gruber@feei.at) und Dr. Peter Winkelmayer (winkelmayer@feei.at) gerne zur Verfügung.

Das nächste Seminar zum Thema „Lohndumping, Sozialbetrug und arbeitsrechtliche Neuerungen 2016“ findet am 15.3.2016 in Innsbruck statt; weitere Informationen dazu sind hier abrufbar.

randomness