Wie wir sparen werden - das neue Energieeffizienzgesetz

Licht LED Energie
Das neue Energieeffizienz bietet neue Chancen

Die Sinnhaftigkeit des neuen Energie­effizienzgesetzes ist unbestritten. Die Tücken stecken jedoch in den Details. Handymasten funktionierten nicht mehr, U-Bahnzüge und Straßenbahnen standen still, Fabriken mussten ihre Produktion aussetzen. Ende März 2015 machten zwei spektakuläre Blackouts Schlagzeilen: In den Niederlanden kam es aufgrund eines Defekts in einer Hochspannungsstation zu großflächigen Ausfällen, in der Türkei legte drei Tage später ein Stromausfall 30 der 81 Provinzen teilweise lahm.

Ereignisse wie diese machen bewusst, wie abhängig moderne Gesellschaften von Energie geworden sind: Wenn man den Stecker zieht, steht das Leben still. Das fossile Energiezeitalter hat jedoch ein Ablaufdatum und es ist zudem mit instabilen Ländern verknüpft: Kasachstan, Nigeria, Russland, Aserbaidschan, Libyen und Saudi-Arabien sind Österreichs wichtigste Lieferanten von Öl und Gas. Um die Situation zu ändern, braucht es nicht nur den Umstieg auf erneuerbare Energieformen, sondern eine Reduktion des Verbrauchs. Energieeffizienz ist der Schlüssel zur Energiewende. Als größter Arbeitgeber verbraucht der Unternehmenssektor in Österreich 43 Prozent der Endenergie, 32 Prozent entfallen auf den Verkehr und 25 Prozent auf die privaten Haushalte. Insbesondere bei Haushaltsgeräten sind durch Regularien, wie die EU-Ökodesign-Richtlinie, in den letzten Jahren gewaltige Verbesserungen gelungen. Durch die thermische Sanierungsoffensive steigt die Energieeffizienz der Gebäudehüllen sukzessive. Nun setzt Österreich mit dem am 1. Jänner 2015 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetz (EEffG) die EU-Richtlinie 2012/27/EG in nationales Recht um. Eines der zentralen Ziele ist die Versorgungssicherheit durch weiter steigende Effizienz zu erhöhen. Der Endenergieverbrauch pro Jahr soll 2020 bei 1050 Petajoules stabilisiert werden.

Details, wie das neue Gesetz anzuwenden ist, sind zwar noch unklar, offensichtlich ist jedoch, dass sowohl die Energielieferanten, als auch die Großunternehmen umfassend in die Pflicht genommen werden. Das ist nicht überall in der EU so, denn prinzipiell ist es den Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie zur Erreichung der Ziele mehr auf verpflichtende, oder alternative Maßnahmen setzen. Nur Italien, Dänemark, Bulgarien und Polen wollen die Einsparungsziele zur Gänze über ein Verpflichtungssystem erreichen. Deutschland hingegen konzentriert sich in erster Linie auf die Gebäudesanierung, auch mittels einer Erhöhung des Fördervolumens. In den meisten Ländern werden Kombinationen angewandt, so auch in Österreich. Energielieferanten werden durch das EEffG zu Einsparungen im Umfang von 0,6 Prozent des jeweiligen Vorjahresverbrauchs gezwungen, 40 Prozent davon direkt bei Haushalten. Mit gutem Beispiel voran gehen will auch der Bund, der bei seinen Gebäuden – vom Museum bis zur Volksschule – eine jährliche Sanierungsrate von drei Prozent erreichen will. Energieverbrauchende Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind zwar nicht zu Einsparungsmaßnahmen, sehr wohl aber zum Monitoring bzw. Energiemanagement „verpflichtet“. Konkret bedeutet das, dass sie alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, oder einem zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystem nachkommen müssen. Energielieferanten müssen 40 Prozent der Maßnahmen zur Einsparung im Haushaltsbereich setzen. Wer die Ziele nicht erreicht, kann sich mit einer Ausgleichszahlung frei kaufen – oder aber auch durch den Erwerb von Energieeffizienzzertifikaten. Die im Verpflichtungszeitraum 2015 bis 2020 gesetzten Maßnahmen können quasi an der Börse gehandelt werden. Unternehmen und Haushalte, die vom Gesetz nicht betroffen sind, haben die Möglichkeit, Einsparmaßnahmen an Dritte zu verkaufen – etwa an die verpflichteten Energielieferanten.

Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlage

Die Unternehmen der Elektro- und Elektronikindustrie befinden sich in einer speziellen Situation, was die Gesetzeslage betrifft, denn sie sind nicht nur Verbraucher und Anwender, sondern aktive Gestalter der Energiewende. Ob Photovoltaik oder LED, ob energiesparende Halbleiter für effiziente Automobile oder die Steuerung von Smart Grids – viele Innovationen, die weltweit federführend sind, haben in Österreich ihren Ausgang genommen. So sieht Klaus Bernhardt, Energieexperte im FEEI, auch die großen Einsparungen in Systemoptimierungen, die durch Technologien erzielt werden können: „Für Produkte hat sich die Ökodesignrichtlinie bewährt. Bei Industrieanlagen kann sie nicht mehr wirken. Daher sind andere Ansätze notwendig, die durch das neue Gesetz motiviert werden sollten. Im aktuellen Methodendokument fehlen aber diese systemorientierten Ansätze.“ Intelligente Gebäudesteuerungen zum Beispiel ermöglichen, dass das Licht nur dann leuchtet, wenn tatsächlich jemand im Raum ist. Mit Smart Grids wird dann Strom verbraucht, wenn Wind weht und mehr als genug Energie ins System eingespeist wird. 

Die Internationale Energieagentur (IEA) hält übrigens zwei Drittel des erreichbaren Potenzials in Sachen Energieeffizienz noch nicht für ausgeschöpft. In der Industrie, im Verkehr, aber auch im Haushalt gibt es also noch jede Menge zu tun. Das Bewusstsein dafür steigt nicht nur mit dem EEffG, sondern auch mit jedem Blackout.

Der Kurzschluss liegt im Detail – das meint der FEEI

Das Gesetz an und für sich sei zu begrüßen, beurteilt Manfred Müllner, stellvertretender Geschäftsführer des FEEI, die Situation für die Industrieunternehmen. Dass jedoch so viele Fragen zur Umsetzung noch völlig unbeantwortet sind, hält er für dramatisch. Im Leitfaden für Energielieferanten heißt es etwa, dass eine Energieeinsparungsmaßnahme sinnvollerweise über den gesamten Verpflichtungszeitraum bis 2020 angerechnet werden kann. Am Beispiel Kühlschränke erklärt: nicht nur die Energieersparnis im Jahr der Anschaffung zählt, sondern in jedem weiteren Jahr bis 2020. Vom BMWFW höre man Gegenteiliges, so Müllner. Sparsame Technologien, die nachhaltig Strom sparen, werden nicht in ihrem vollen Potenzial anerkannt.

„Wir müssen jetzt die Chance ergreifen, in einem sich entwickelnden Energieeffizienzmarkt mit den Technologien der EEI ein Player zu werden“, so Manfred Müllner vom FEEI. 

Zum einen fordert der FEEI, dass die konstruktiven Vorschläge der Hausgerätehersteller und Lichtindustrie in die Richtlinienverordnung einfließen. Zum anderen sollen auch Technologien berücksichtigt werden, die bereits jetzt in den Eco-Designrichtlinien geregelt sind, beispielsweise Elektromotoren.

Der FEEI hat ein Modell erarbeitet, das zum einen die erheblichen finanziellen Investitionen in neue Technologien adäquat berücksichtigt, zum anderen die Abwicklung für Hersteller und Kunden deutlich vereinfachen soll. „Im Methodendokument der FEEI-Energieeffizienz-Servicestelle ist unter anderem festgehalten, dass die Energieersparnis von Hausgeräten auf den gesamten Produktlebenszyklus angerechnet werden muss, um ein realistisches Abbild der tatsächlichen Einsparungen zu erzielen. Kühlschränke sind zum Beispiel durchschnittlich weit mehr als zehn Jahre im Gebrauch“, hält Müllner fest.

Auch energieeffiziente Beleuchtung in privaten und gewerblichen Gebäuden kann einen wesentlichen Beitrag leisten. „Wir haben gemeinsam mit den Unternehmen einen Forderungskatalog erarbeitet. So sollen Erstberatungen von Unternehmen in Sachen Gebäudebeleuchtung als Einsparmaßnahmen angerechnet werden können. Auch ist eine einheitliche Berechnung der Einsparungen sinnvoll. Mindestanforderungen an die Qualität von LED sind ebenso notwendig“, so Müllner. Interessant sind nach Meinung Müllners auch die in Entstehung begriffenen Online-Plattformen, die sich als Marktplatz für Energiespar-Zertifikate etablieren möchten. „Internationale Beispiele zeigen, dass der Markt den Preis für Zertifikate alleine regelt. Auch für den FEEI ist dieses Geschäftsmodell interessant. Angesichts der vielen ungelösten Grundsatzfragen warten wir jedoch noch ab.“ 

 

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