Förderungen für den Bereich Licht

Förderung für LED-Systeme im Innenbereich

Hier ist auf folgendes zu achten:

  • Es wird nur der Austausch von LED-Leuchten im Innenbereich gefördert (keine neue Beleuchtung und auch keine Plug-In Lösungen)

  • Einzureichen nach der Umsetzung (spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung)

  • Förderung pauschal 600 Euro pro kW neu installierter LED-Anschlussleistung (mit Lichtregelung 700 Euro pro KW bzw. max. 30% der umweltrelevanten Kosten)

  • Die Gesamtanschlussleistung muss zumindest 500 Watt betragen (0,5 kW)

Förderung für Straßen- und Außenbeleuchtung

Hier ist folgendes zu beachten:

  • Es wird ebenfalls nur der Austausch von Außenleuchten gefördert (keine neuen Straßenzüge, keine Plug-In Lösungen; man ist jedoch nicht auf LED beschränkt, sofern es sich insgesamt um ein effizientes System handelt)

  • Einzureichen vor Bestellung

  • Förderung pauschal pro getauschten Lichtpunkt (25 bzw. 50 Euro pro Lichtpunkt, abhängig von der Leistung bzw. max. 30% der umweltrelevanten Kosten)

  • Es müssen mindestens 20 Lichtpunkte getauscht werden

  • Ein Lichtplaner muss bestätigen, dass es sich um eine effiziente Beleuchtung handelt (Planerbestätigungsformular)

Nähere Informationen finden Sie im Förderschwerpunkt „Energiesparen in Betrieben“.

Ausnahmefälle bei Betrieben im Innenbereich

Für Ausnahmefälle im Innenbereich, wo aus bestimmten Gründen nicht auf eine LED-Beleuchtung umgestellt werden kann, beziehungsweise wo nur ein Lichtregelungssystem installiert wird, kann ebenfalls eingereicht werden.  

Hier ist folgendes zu beachten:

  • Es wird ebenfalls nur der Austausch gefördert (keine Plug-In Lösungen; keine LED-Systeme, da diese in „LED-Systeme im Innenbereich“ eingereicht werden müssen)

  • Einzureichen vor Bestellung

  • Eine Einsparungsberechnung (Energieverbrauch Vorher/Nachher) muss beigelegt werden.

  • Förderung maximal 450 Euro pro eingesparter Tonne CO2 (bzw. max. 30% der umweltrelevanten Kosten)

  • Einsparung mindestens 4 Tonnen CO2

  • Energieeinsparung mindestens 10%

  • Die bestehenden Leuchten dürfen noch nicht von der EuP-Richtline (Ausphasung) betroffen sein (Freiwilligkeit)

Energiesparen in Gemeinden

Sämtliche auf dieser Seite beschriebene Förderungen können auch von Gemeinden eingereicht werden. In diesem Fall ist jedoch die Förderhöhe niedriger, da sich auch das jeweilige Bundesland an der Förderung beteiligen muss: Informationen