Am 1. März trat die Bundesvergabegesetznovelle in Kraft, mit der Lohn- und Sozialdumping unter anderem durch eine Neuregelung der Subunternehmerbeschäftigung bekämpft werden und das Bestbieterprinzip verpflichtend für bestimmte Auftragsvergaben eingeführt werden soll.
Aus Sicht des FEEI bedarf es jedoch weiterer geeigneter Rahmenbedingungen, um eine nachhaltige Positionierung des Wirtschaftsstandorts Österreich gewährleisten zu können.
In Österreich produzierende Unternehmen stehen bei (teil-)öffentlichen Ausschreibungen aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen im ungleichen Wettbewerb mit Anbietern außerhalb und innerhalb der EU. Daher sollte nachweislich und vollständig in Österreich oder in EU-Ländern mit vergleichbaren Rahmenbedingungen (z.B. Arbeitskosten) hergestellte Produkte in der qualitativen Angebotsbewertung als Zuschlagskriterium aufgenommen werden.
Eine Abwanderung von Know-how wird durch die vorliegende Novelle ebenfalls unterstützt, denn es wurde ebenso verpasst, zu verhindern, dass durch die Abwanderung in Länder mit anderen Rahmenbedingungen für die Fertigung auch zunehmend Know-how und damit die Entwicklung aus Österreich abwandert. Dies führt weiterhin zu einer zunehmenden, technologischen Abhängigkeit von außen.