Die Arbeitsrechtsexperten des FEEI, Peter Winkelmayer und Bernhard Gruber, geben Auskunft.
Wie führt man die Freizeitoption in einem Unternehmen ein?
„Eine gute Vorbereitung ist die Grundvoraussetzung. Damit Mitarbeiter und Unternehmen von der Freizeitoption profitieren, kommt man um ein Regelwerk nicht herum. Bereits im Vorfeld muss definiert werden, in welcher Form die Freizeitoption genommen werden darf und wer dafür in Frage kommt. Entscheidet sich ein Unternehmen für die Freizeitoption, sollten den Mitarbeitern alle Parameter im Vorfeld bekanntgegeben werden, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden. Der Vertrag über die Freizeitoption wird individuell mit jedem interessierten Mitarbeiter abgeschlossen. Die Freizeitoption kann durch eine Betriebsvereinbarung eingeführt werden. In Firmen ohne Betriebsrat ist die Zustimmung von FEEI und Gewerkschaft dafür nötig.“
Dürfen alle Mitarbeiter von der Freizeitoption Gebrauch machen?
„Prinzipiell ja. Sie gilt sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte, für Teilzeit- wie für Vollzeitkräfte. Allerdings gibt das Unternehmen in Absprache mit dem Betriebsrat die Spielregeln vor. Die Freude im Unternehmen ist aber oft enden wollend, wenn endlich eine dringend gesuchte Fachkraft gefunden wurde, die sich dann auch gleich wieder in die Freizeit verabschiedet. Mitunter muss man bereits gewisse Zeit in der Firma beschäftigt sein, bevor man in den Genuss der Freizeitoption kommt. Das Unternehmen kann die Stellschrauben selbst justieren. So ist etwa der administrative Aufwand bei Mitarbeitern mit All-in-Verträgen und Überstundenpauschale relativ groß, sodass diese in manchen Firmen von der Freizeitoption ausgeklammert werden. Auch Schlüsselkräfte fallen mitunter heraus.“
Wie kann die Freizeitoption von den Mitarbeitern konsumiert werden?
„Die Möglichkeiten dafür sind mannigfaltig und je nach Lebenssituation der Mitarbeiter oder auch der Auftragslage des Unternehmens individuell zu verhandeln. So kann ein studierender Angestellter die Freizeitoption in Anspruch nehmen, solange er mehr Zeit für die Uni braucht. Nach Studienabschluss läuft – wenn im Vorfeld so vereinbart – die Arbeitszeitverkürzung automatisch aus. Mitunter sind sehr individuelle Lösungen aber schwer administrierbar, sodass oft nur ein Zeitkonto angeboten wird, dessen Guthaben Mitarbeiter erst kurz vor der Pensionierung verbrauchen können. Das Konto bleibt bis zum Ausscheiden der Mitarbeiter aus dem Unternehmen bestehen. Wird der Arbeitgeber gewechselt, zahlt das Unternehmen die nichtkonsumierte Zeit eins zu eins aus.“
Wie viel zusätzliche Freizeit steht den Mitarbeitern zu?
„Statt der gesamten Ist-Gehaltserhöhung können heuer pro Monat drei Stunden und 20 Minuten zusätzliche Freizeit in Anspruch genommen werden. Allerdings variiert das monatliche Zeitguthaben je nach dem jährlichen Kollektiv-Vertragsverhandlungsergebnis. Zum Vergleich: 2013 waren es fast vier Stunden Freizeit pro Monat. Der Arbeitgeber darf in Absprache mit dem Betriebsrat auch festlegen, dass pro Mitarbeiter nur ein oder zwei Stunden Zeitguthaben pro Monat gesammelt werden dürfen. Der Rest wird als Lohnerhöhung ausbezahlt.“