Was genau bedeutet die am 1. Juli 2016 in Kraft getretene EU-Verordnung zum Energielabel für Gastro-Kühlgeräte für die Gastronomen?
Die im Juli 2016 in Kraft getretene EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von gewerblichen Kühllagerschränken normiert, dass nun auch auf gewerblichen Kühlgeräten das EU-Energielabel angebracht sein muss. Die Kennzeichnungspflicht betrifft jedoch nicht alle gewerblichen Kühl- und Gefrierschränke, sondern sieht einige Ausnahmen vor.
Die nicht zu kennzeichnenden Geräte sind:
- Geräte, die an eine Zentralkühlung angeschlossen sind
- Geräte, die für den direkten Verkauf vorgesehen sind wie etwa Flaschenkühlschränke oder offene Verkaufsregale
- Geräte, die für die Verarbeitung von Lebensmitteln vorgesehen sind wie etwa Schockfroster oder Auftauschränke
- Saladetten
- Kühl-Gefrier-Kombinationen und Geräte, die für einen Einbau in Möbel vorgesehen sind
- Geräte mit statischer Kühlung, d.h. ohne Umluft-System im Innenraum
- Kühllagerschränke für Rollbehälter oder mit Durchreiche (Einfahr-/Durchfahrschränke)
- Gefriertruhen
Für die Gastronomie bringt diese EU-Verordnung gewünschte Änderungen mit sich, da es den Gastronomen durch die Kennzeichnungspflicht nun möglich ist, energieeinsparende Geräte einzusetzen und schon beim Kauf darauf achten zu können. Dies hat nicht nur auf die Umwelt einen positiven Einfluss, sondern auch auf die Kosten, die durch energieeffizientere Geräte gesenkt werden können.