Mit Arbeitern zusätzliche Kündigungstermine vereinbaren!

Aufgrund der Ende 2017 erfolgten Gesetzesänderung gelten für Arbeiterinnen bzw. Arbeiter ab 1.1.2021 die Kündigungsbestimmungen der Angestellten. Wenn zusätzliche Kündigungstermine nicht vereinbart wurden, können Arbeiterinnen und Arbeiter dann nur noch zum Quartalsende gekündigt werden. Es ist daher wichtig, ab nun auch in die Arbeitsverträge der Arbeiterinnen und Arbeiter folgende Klausel aufzunehmen:

„Ab 1.1.2021 kann der Arbeitsvertrag von jeder Vertragspartei jeweils zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats gekündigt werden.“