Im Bereich des Mutterschutzes ist mit 1.1.2018 eine Entbürokratisierung erfolgt: FrauenärztInnen oder FachärztInnen für innere Medizin dürfen nun Freistellungen gemäß der Mutterschutz-Verordnung direkt ausstellen. Bisher mussten dazu AmtsärztInnen bzw. ArbeitsinspektionsärztInnen eingeschaltet werden.