Am 2. August 2017 wurde die Neufassung der Emissionsregisterverordnung (BGBl. II Nr. 207/2017, EmRegV-OW 2017) verlautbart.
Neben der Umstellung der Berichtspflicht auf Betriebe, die der Industrie-Emissions-Richtlinie unterliegen (zuvor: PRTR) und der Aktualisierung der branchenspezifischen prioritären Stoffe entfällt künftig eine Reihe von Verpflichtungen. Auch die Eingabemasken wurden überarbeitet.
Um über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, werden von der Wirtschaftskammerorganisation in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus Informationsveranstaltungen angeboten.
Die Veranstaltungen finden in den Länderkammern der WKO im April 2018 statt.