Am Abend des 23. April 2018 wurden die Kollektivvertragsverhandlungen für die Elektro- und Elektronikindustrie nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen in der 2. Runde abgeschlossen.
- Die Ist-Löhne und Ist-Gehälter werden um 3,1% angehoben.
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter werden um 3,2% erhöht.
- Die Reiseaufwandsentschädigungen steigen um 2,1%. Die Zulagen werden um 2,5% erhöht, nur die Nachtarbeitszulage (Zulage für die dritte Schicht) um 6% auf EUR 2,21. Die Erhöhung der Vergütungen für Praktikanten beträgt 3,2%.
- Um die Attraktivität der Lehrberufe in der Elektro- und Elektronikindustrie zu erhöhen, werden Lehrlingsentschädigungen heuer um durchschnittlich 9% angehoben.
Neben den beiden Optionsmodellen (Verteilungs- und Einmalzahlungsoption) steht den Unternehmen auch heuer wieder die Freizeitoption als flexible Gestaltungsmöglichkeit für die Umsetzung der Ist-Erhöhung zur Verfügung.
Außerdem ist es uns gelungen, dass die Kündigung seitens des Arbeitgebers für den Arbeiterbereich - trotz der neuen Gesetzeslage - nach wie vor zum Letzten eines Kalendermonats möglich ist. Dies gilt auch für alle über den 31.12.2020 hinaus bestehenden und später neu begründeten Arbeitsverhältnisse.
Das Abschluss-Protokoll samt Beilagen ist abrufbar unter "Downloads".