Grenzwerteverordnung-Vorentwurf

Wie bereits im Rahmen der Vorbegutachtung enthalten die geplanten Änderungen folgende Punkte:

1. Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/164 zur Festlegung einer vierten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten: 

  • für vier Arbeitsstoffe (Mangan und seine anorganischen Verbindungen; Tetraethylsilikat; Bisphenol A; 2-Ethyl-1-hexanol) wird der Kurzzeitwert an den neuen, von der Richtlinie (EU) 2017/164 festgelegten, Tagesmittelwert angepasst,   
  • für 1,4-Dichlorbenzol ein gesundheitsbasierter MAK-Wert festgelegt,  
  • für Lithiumhydrid wird der Tagesmittelwert beibehalten und an den neuen, von der Richtlinie (EU) 2017/164 festgelegten, Kurzzeitwert angepasst.  

2.  Anpassung der Einstufung krebserzeugender und reproduktionstoxischer Arbeitsstoffe in den Anhängen I, III und VI der GKV 2018 an die CLP-VO.

Ergänzend (war in der Vorbegutachtung nicht enthalten) soll die vorhandene Inkonsistenz bezüglich der H-Markierungen (hautresorptive Stoffe iSd § 9 Abs. 4 Z 2 GKV) bei bestimmten Arbeitsstoffen angepasst werden. Einige sehr schwach hautresorptive Arbeitsstoffe, die in der Praxis keine Gesundheitsgefährdung erwarten lassen, enthalten eine H-Markierung. Bei diesen Stoffen soll die H-Markierung entfallen. Für Arbeitsstoffe, für deren starke Hautresorptionskraft massive Evidenz vorliegt, soll die H-Markierung ergänzt werden (Benz[a]anthracen, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[j]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen und Benzo[e]pyren).

Bitte mailen Sie allfällige Stellungnahmen bis 19. Juli 2018 an Mag. Elisabeth Schmied (elisabeth.schmied@wko.at).

Downloads

Vorblatt (PDF, 205.04 KB)
Entwurf (PDF, 207.35 KB)
Anhang I - Stoffliste (PDF, 2.28 MB)
Anhang III (PDF, 150.59 KB)
Anhang VI (PDF, 153.8 KB)
Erläuterungen (PDF, 142.31 KB)
Liste Einstufung CLP-VO (PDF, 275.71 KB)
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