Raucherkabinen-Erlass

Raucherkabinen müssen gewährleisten, dass der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt. Sie können bei korrekter Aufstellung, Betrieb und Wartung (gemäß den Herstellerangaben) "Raucherräume" im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sein.

Ausführliche Informationen dazu im Erlass des Zentral-Arbeitsinspektorates unter "Downloads".

Downloads