Regeln für F&E-Förderung

Anpassung an geändertes EU- Beihilfenrecht

Die Forschungsförderungsgesellschaft FFG hat die neuen Richtlinien für die Forschungsförderung herausgegeben und damit eine Kontinuität der FTI-Förderung sichergestellt. Die Richtlinien gelten rückwirkend ab 1. 1. 2015. Die neuen Richtlinien vollziehen eine Anpassung an geänderte beihilfenrechtliche Rahmenbedingungen und nutzen den dort gegebenen Spielraum (z.B. Pauschalierung, Klarstellungen zum Beginn der förderbaren Arbeiten, etc.) und berücksichtigen die Erfordernisse der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-VO (AGVO) der EU. Verlautbart ist auch ein neuer Kostenleitfaden 2.0, der unter anderem die Pauschalierung von Gemeinkosten vorsieht. Neben der sprachlichen Vereinfachung betrifft eine wesentliche Neuerung einen Pauschalsatz für die Gemeinkosten von 25 %  der abgerechneten direkten Kosten für Personal, Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten vorsieht. Die Erstellung des Kostenleitfadens liegt in der Verantwortung der FFG. Er gilt ebenfalls für Einreichungen ab 1. 1. 2015.

FFG-Richtlinie Offensiv: 
FFG-Richtlinie Industrie
FFG-Richtlinie KMU

FTI-Richtlinie Themen:
FTI-Richtlinie Struktur
FTI-Richtlinie Humanressourcen

Die Richtlinien finden sich auch auf der Website des BMVIT:
Webseite des BMVIT: FFG-Richtlinien Neu

randomness