Personen mit maßgeblicher Entscheidungsbefugnis sind laut Arbeitsinspektion nur dann vom Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz ausgenommen, wenn sie nicht zur Anwesenheit zu bestimmten festgesetzten Zeiten verpflichtet sind, wie z.B. durch Kernzeiten bei Gleitzeit.
Hinweis: Enthält eine Gleitzeit-Betriebsvereinbarung eine Kernzeit-Regelung, kann auf die Einhaltung der Kernzeit gegenüber bestimmten Personen einzelvertraglich verzichtet werden.
Details siehe "Downloads".