Mit 1.1.2016 sind folgende Verbesserungen der Lehrlingsförderung in Kraft getreten:
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Verdoppelung der Förderung für zwischen- und überbetriebliche Ausbildungen sowie Weiterbildung von Ausbildern auf € 2.000,
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Anhebung der Deckelung für Lehrbetriebe mit einer größeren Zahl von Lehrlingen,
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Verdreifachung der der Refundierung der Kosten von Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten auf bis zu € 3.000.
Unabhängig von Größe und Branchenzugehörigkeit kann jedes Unternehmen von den Förderungen nach dem Berufsausbildungsgesetz profitieren.
Die Förderanträge müssen innerhalb bestimmter Fristen bei der Lehrlingsstelle einlangen. Nachweise, die die rechtzeitige Einreichung bestätigen (Faxbestätigung, Einschreiben bei Postversand, Sendebestätigung bei E-Mail) sollten bis zur Erledigung des Förderantrages aufbewahrt werden.
Übersicht über die Einreichfristen:
- Basisförderung: 3 Monate nach dem Ende jedes Lehrjahres
- Auslandsprkatikum: spätestens 3 Monate nach dem Praktikum
- Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen: 3 Monate nach Kursende
- Weiterbildung der Ausbilder/innen: 3 Monate nach Kursende
- Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen: 3 Monate nach der Lehrabschlussprüfung
- Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten: 3 Monate nach Kursende bzw. dem Ende des zusätzlichen Berufsschulunterrichts
- Gleichmäßiger Zugang junger Frauen und Männer zu den verschiedenen Lehrberufen:
a) Projekte: 3 Monate nach Projektende
b) Coaching: 3 Monate nach Ende der Coachingmaßnahme