FEEI begrüßt Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie im heutigen Ministerrat

Pressemeldung vom 21.03.2018

„Die Regierungsvorlage ist ein guter Ansatz, um bei der öffentlichen Auftragsvergabe Wertschöpfung und Innovation in Österreich zu stärken. Gleichzeitig steht die  gesetzliche Verankerung des effektiven Bestbieterprinzips im Vergaberecht nach wie vor aus. Für den weiteren Erfolg des heimischen Wirtschaftsstandortes wäre es allerdings essentiell“, sagt Lothar Roitner, Geschäftsführer des Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) anlässlich der heute beschlossenen Vergaberechtsreform. „Die darin vorgesehene Berücksichtigung der Lebenszykluskosten zur Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses eines Angebots sehen wir daher auch als Schritt in die richtige Richtung, den wir seit Jahren eingefordert haben“, so Roitner.

Innovationspartnerschaft stärkt Forschung und Entwicklung

Der FEEI begrüßt insbesondere die Einführung der Innovationspartnerschaft als neue Form der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Industrie. Dabei lassen öffentliche Auftraggeber Produkte und Dienstleistungen maßgeschneidert auf ihre Bedürfnisse von einem privaten Unternehmen entwickeln. „Das macht die öffentliche Hand zum Leitkunden für Hightech-Branchen wie die Elektro- und Elektronikindustrie, über den Produkte erst in den Markt und in weiterer Folge auch in den Export gebracht werden“, analysiert Roitner.

Bestbieterprinzip nach wie vor nicht ausreichend gestärkt

Nichts desto trotz ist mit der Regierungsvorlage das Bestbieterprinzip nicht ausreichend gestärkt. Es wurden zwar einige Sektoren, nicht aber die Elektro- und Elektronikindustrie bedacht. „Mit einem Ausschreibungsvolumen von 45,2 Mrd. Euro oder 13,3% des BIP pro Jahr hat die öffentliche Hand in Österreich eine enorme Hebelwirkung für Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich. Diese Hebelwirkung kann aber nur erzielt werden, wenn das Bestbieterprinzip deutlich gestärkt wird – also die Vergabe an jenen Anbieter, der das beste, nicht das billigste Angebot legt. Wir haben die Regierung mehrfach darauf hingewiesen, dass es dafür eine gesetzliche Verankerung von verpflichtenden Qualitätskriterien im Vergaberecht braucht. Wieso das auch in der Regierungsvorlage nicht aufgenommen wurde, ist uns für uns nicht nachvollziehbar, zumal die Elektro- und Elektroindustrie mit rund 65.000 Beschäftigten den zweitgrößten Industriezweig Österreichs darstellt“, so Roitner. „Solange das Bestbieterprinzip nicht verpflichtend auf alle Branchen ausgeweitet wird, werden ausschreibende Stellen weiterhin Feigenblattkriterien anwenden und wertvolle Chancen für Österreich vergeben“, ist Roitner überzeugt.

Der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie vertritt in Österreich die Interessen des zweitgrößten Industriezweigs mit rund 300 Unternehmen, über 60.000 Beschäftigten und einem Produktionswert von 13,4 Milliarden Euro (Stand 2015). Gemeinsam mit seinen Netzwerkpartnern – dazu gehören u. a. die Fachhochschule Technikum Wien, UFH, die Platt-form Industrie 4.0, Forum Mobilkommunikation (FMK), der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) und der Verband der Bahnindustrie – ist es das oberste Ziel des FEEI, die Position der österreichischen Elektro- und Elektronikindustrie im weltweit geführten Stand-ortwettbewerb zu stärken. www.feei.at

Rückfragehinweis: 

Mag. Katharina Holzinger

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