Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat ein Informationsblatt für österreichische Fernabsatzhändler, die Elektro- oder Elektronikgeräte zur Abgebe an Letztverbraucher in andere EU-Staaten ausführen, bereitgestellt. Darin wird die Herstellerverpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten gemäß § 21 b ElektroaltgeräteVO näher erläutert.
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