Unternehmen können ab 2018 nur dann Wertpapiergeschäfte durchführen, wenn sie einen sogenannten Legal Entity Identifier (LEI) haben.
Der LEI wird schon jetzt von allen Vertragsparteien benötigt, die außerbörslich Finanzderivate handeln und damit von einer Meldepflicht nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 betroffen sind.
Beim LEI handelt es sich um eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, die weltweit eine eindeutige Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt (beispielsweise Unternehmen, Banken oder Investmentfonds) ermöglicht. Jedes Unternehmen muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen und seinem Kreditinstitut bekanntgeben.
Europas größte Vergabestelle für den LEI ist WM Datenservice Deutschland. Als lokaler Servicepartner steht die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) zur Verfügung (www.oekb.at/lei/). Eine Liste aller LEI-Vergabestellen ist abrufbar unter http://www.leiroc.org/lei/how.htm.
Um erstmalig einen LEI zu beantragen bzw. einen bestehenden LEI zu verlängern, wurde durch WM Datenservice die Webseite www.wm-leiportal.org eingerichtet. Dort können auch die Kosten für die Beantragung (einmalig), Verwaltung und die jährliche Verlängerung (jährlich) eingesehen werden. Weiterführende Informationen wurden in "Fragen & Antworten-Listen" zusammengestellt: www.wm-leiportal.org/f-a-q/ bzw. www.oekb.at/lei/.
Um ab 1.1.2018 uneingeschränkt Wertpapier-Transaktionen abwickeln zu können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Ihren LEI.