Mit 12. Juni 2017 hat die Übergangszeit für Produkte, die unter der alten Richtlinie über Funk- und Telekommunikationsendeinrichtungen (R & TTED) in Verkehr gebracht wurden, geendet. Dies bedeutet, dass Produkte, die von den Herstellern auf den Markt gebracht werden, seit dem 13. Juni die Funkgeräterichtlinie (RED) einhalten müssen. Die Umstellung verlangt von Ingenieurbüros, ihre Konformitätsbewertungsverfahren zu überarbeiten. Orgalim hat dabei unterstützt, den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten. Ein Leitfaden, den Orgalim in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern erstellt hat, soll die Verpflichtungen der Hersteller von Produkten, die mit Funkanlagen ausgestattet sind, klären.