Die EU legt in Verordnungen gewisse Mindestanforderungen für Produkte und deren umweltrelevanten Eigenschaften fest. Rechtsgrundlage hierfür ist die EU-Rahmenrichtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (kurz: Ökodesign-Richtlinie), die zum Zeichen der Rechtskonformität die CE-Kennzeichnung vorsieht.
Aus der Richtlinie allein ergeben sich für Hersteller und Importeure noch keine unmittelbaren Verpflichtungen. Das ist erst dann der Fall, wenn für bestimmte Produktkategorien Durchführungsmaßnahmen erlasst werden.
Diese Verordnungen der Europäischen Kommission legen jene Ökodesign-Anforderungen fest, die speziell für die Warengruppe gelten und im Rahmen der Produktentwicklung zu berücksichtigen sind.
Grundlegende Informationen zum Thema Ökodesign sind hier abgebildet: Ökodesign und Energielabel
Laufend gibt es Änderungen zum Thema Ökodesign, wobei aktuelle Kurznachrichten hier verfolgt werden können: Aktuelle Kurznachrichten zu Ökodesign und Energielabel