Die Bedeutung des Kartellrechts ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen, was auch die in letzter Zeit verhängten, teils drastischen, Bußgelder für Unternehmen aus verschiedensten Branchen zeigen.
Insbesondere vertikale Geschäftsbeziehungen sind verstärkt in den Fokus der Wettbewerbsbehörden gerückt. Als Hilfestellung für Unternehmen hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einen Leitfaden veröffentlicht, der das Erkennen von kartellrechtswidrigem Verhalten erleichtern soll.
Bei dem vom FEEI organisierten Kartellrechtsabend, hat RA Mag. Eckel, LL.M. - Partner und Leiter des CEE Kartellrecht-Teams bei Taylor Wessing - eine Übersicht zu diesem Thema gegeben und insbesondere Klarheit über Themen wie Preisbindungen, unverbindliche Preisempfehlungen und Aktionen – auch des Online-Handels – geschaffen. Die Teilnehmenden hatten auch die Möglicheit in ausgiebigen Diskussionen ihre eigenen Erfahrungen einzubringen und ganz konkrete Fragen anzusprechen.
Mag. Eckel schaffte es, einen sehr guten Überblick über das gesamte Feld der vertikalen Preisbindung zu geben und legte jedem der Teilnehmer die Lektüre der BWB Leitfäden und des Positionspapieres des deutschen Bundeskartellamtes zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels ans Herz, um ein Gespür dafür zu bekommen, welche Praktiken aus Sicht der österreichischen und deutschen Behörden als kartellrechtlich unbedenklich oder bereits kritisch eingestuft werden können.
Die zwei Dokumente finden Sie nebenan zum Download, wobei das Papier des deutschen Bundeskartellamtes noch eine Konsultationsfassung darstellt.
Im Herbst wird der FEEI wieder einen Kartellrechtsabend veranstalten.