Wesentliche Neuerungen für Hersteller aus den geänderten Richtlinien im Rahmen des Kreislaufwirtschaftpakets
Im Rahmen des Circular Economy Pakets wurden sechs Richtlinien überarbeitet und am 14.6.2018 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Die Änderungen der Richtlinien treten am 4.7.2018 in Kraft und sind - mit Ausnahme der EPR Anforderungen (Extended Producer Responsibility), für die es einen längeren Umsetzungszeitraum gibt - bis 5.7.2020 umzusetzen.
Der europäische Ausschuss der Hersteller von Haushaltsgeräten (CECED) ist ein in Brüssel ansässiger Handelsverband, der eine einheitliche Stimme für die Haushaltsgeräteindustrie in Europa ist. Anlässlich des 60. Jubiläums wird CECED nun zu APPLiA.