Wie muss bei Lagerung mit Lithium Batterien umgegangen werden und was passiert bei Beschädigungen? Welche rechtlichen Bestimmungen sind diesbezüglich einzuhalten?
Wenn es um die Lagerung und Behandlung von Li-Batterien Abfällen geht, ist die Abfallbehandlungspflichten-Verordnung zu beachten, die am 7. Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Ziel der Verordnung ist die Festlegung von Mindestanforderungen und die Sicherstellung der umweltgerechten Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Abfällen.
Die Verordnung unterscheidet kleine und große Li-Batterien. Von großen Li-Batterien spricht man, wenn:
- Lithium-Ionen-Zellen mit einer Nennenergie von jeweils mehr als 20 Wattstunden ausgestattet sind.
- Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von jeweils mehr als 100 Wattstunden ausgestattet sind.
- Lithium-Metall-Zellen eine Menge von jeweils mehr als 1 g Lithium besitzen.
- Lithium-Metall-Batterien in einer Gesamtmenge jeweils mehr als 2 g Lithium besitzen.
Wie dürfen Li-Batterien gesammelt werden?
- Kleine Li-Batterien dürfen mit anderen Gerätebatterien gemischt gesammelt werden. Die Sammlung kann im Kunststofffass erfolgen, hierfür sind keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Es wird empfohlen, die Pole für alle Batteriegrößen abzukleben.
- Große Li-Batterien müssen getrennt gesammelt werden, in geeigneten, gekennzeichneten Bereichen und geeigneten Gebinden (im Li-Metallgebinde mit Inlay) unter Berücksichtigung des Brandschutzes.
- Beschädigte Li-Batterien müssen getrennt gesammelt werden, in hierfür geeigneten, spezifisch gekennzeichneten Bereichen und geeigneten Gebinden (Li-Metallgebinde mit Inlay) unter Berücksichtigung des Brandschutzes. Des Weiteren ist zu beachten, dass jeder Akku in einen Kunststoffbeutel (Wandstärke > 150 µm) verpackt werden muss.
- Elektroaltgeräte mit großen Li-Batterien müssen ebenfalls getrennt gesammelt werden. Ab 1.1.2018 müssen die Li-Batterien verpflichtend aus den Geräten entnommen werden (soweit dies problemlos möglich ist). Sollte eine Trennung von Li-Batterie und Gerät nicht möglich sein, so ist das gesamte Gerät separat von den anderen EAG (ohne Li-Batterien) zu sammeln.
- Für beschädigte und große Li-Batterien müssen geeignete Gebinde vorgesehen werden Batterien (z.B. Metallfass 60L mit Entlüftungseinrichtung).
Die weiterführenden Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen gelten jedenfalls auch für Lithiumbatterien, die sortenrein oder im Gemisch mit anderen Batterien gelagert werden, wenn der Anteil an Lithiumbatterien in diesem Gemisch 10% beträgt oder übersteigt (Empfohlen werden maximal 4% Li-Batterie-Anteil) welche im Rahmen von Rückrufaktionen, die aus Sicherheitsgründen erfolgen, übernommen werden oder die einzeln übernommen werden und offensichtlich defekt oder beschädigt sind.