Ingenieur neu: Die Rolle der Fachexperten

Ingenieur neu FAchexperte

Welche Aufgaben erfüllen Fachexperten? Wohin kann ich mich wenden?

Das neue, ab 1. Mai 2017 geltende Ingenieurgesetz stellt das Zertifizierungsverfahren „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ auf neue Beine und schafft damit eine als Bildungsabschluss anerkannte berufliche Qualifikation. Neben den bisherigen Voraussetzungen (HTL-Matura oder vergleichbare Qualifikation und mehrjährige Praxis) kommt ein weiteres Kriterium hinzu: Der Bewerber muss ein sogenanntes Fachgespräch erfolgreich absolvieren, um die berufliche Praxis feststellen zu können.

Das Fachgespräch wird von zwei erfahrenen Experten geführt, die entweder in der Industrie, einem produzierenden Gewerbebetrieb bzw. Ingenieurbüro oder in der Lehre an einer HTL, Fachhochschule oder Universität im entsprechenden Fach aktiv tätig sind. Der Erfolg der neuen Zertifizierung hängt daher auch im hohen Maß von Technikern ab, die bereit sind, die Fachgespräche mit den Bewerbern zu absolvieren. Der FEEI möchte Sie daher einladen, sich selbst oder Ingenieure aus Ihrem Unternehmen für diese Fachgespräche zur Verfügung zu stellen!

Zum einen verhelfen Sie damit hochqualifizierten Fachkräften zu besseren internationalen Karrierechancen, zum anderen österreichischen Unternehmen zu entscheidenden Vorteilen im internationalen Wettbewerb. Letztendlich hat die Aufwertung der Ingenieurqualifikation im europäischen Umfeld positive Effekte für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Was ist die Zertifizierungskommission?

Die Zertifizierungskommission besteht aus zwei erfahrenen Fachexpertinnen bzw. Fachexperten der jeweiligen Fachrichtung.

Sie sind entweder

  • in der Industrie, einem produzierenden Gewerbebetrieb oder Ingenieurbüro

oder

  • in der Lehre an einer HTL, Fachhochschule oder Universität facheinschlägig aktiv tätig.

Es gibt in jedem Bundesland Zertifizierungsstellen. Für HTL-Fachrichtungen mit wenigen Schulstandorten kann das Zertifizierungsverfahren auch konzentriert in einem anderen Bundesland durchgeführt werden.

Wenn Sie Interesse daran haben, als Fachexperte tätig zu werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Zertifizierungsstelle Ihres Bundeslandes auf!

  • Als Mitglied der Zertifizierungskommission müssen Sie in Ihrem Fachbereich aktiv tätig sein.
  • Zudem müssen Sie selbst Ingenieurin/Ingenieur sein oder über einen tertiären Bildungsabschluss (z.B. Dipl.-Ing., BaS, MaS oder PhD) in der jeweiligen technischen Fach- oder Studienrichtung oder in einem verwandten Fachgebiet verfügen.
  • Um das Fachgespräch mit den Bewerberinnen bzw. Bewerbern auf Augenhöhe führen zu können, müssen Sie auch mit dem aktuellen technisch-organisatorischen Letztstand Ihres jeweiligen Fachgebietes vertraut sein.

 

Welche Aufgaben erwarten Sie als Fachexpertin/Fachexperte

  • Gesprächsvorbereitung: Sie machen sich anhand der Bewerbungsunterlagen einen ersten Überblick über Bildungsweg, die betriebliche Praxis, erlangte Erfahrungen und übernommene Aufgaben der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Die Unterlagen erhalten Sie einige Zeit vor dem Fachgespräch von der Zertifizierungsstelle.
  • Fachgespräch: Sie führen gemeinsam das Fachgespräch mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber. Das Fachgespräch ist als kollegialer Dialog konzipiert und nicht als Prüfung! Es soll daher festgestellt werden, ob die in den Unterlagen gemachten Angaben der Realität entsprechen und die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen mit den Kriterien der Stufe 6 des NQR übereinstimmen.
  • Protokoll: Nach dem Gespräch entscheidet die Kommission einstimmig über die Zuerkennung der Qualifikation „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ und protokolliert ihre Entscheidung sowie die dafür ausschlaggebenden Gründe.
  • Schulung: Eine einführende Schulung ist verpflichtend.
  • Honorar: Für jedes durchgeführte Fachgespräch erhalten Sie eine Funktionsentschädigung in Höhe von 100,00 Euro.

 

Tipp: Detaillierte Informationen über Aufgaben und Abläufe des Fachgesprächs bietet Ihnen die „Richtlinie für Fachexpert/innen“ des BMWFW

 

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