Mit 1. Mai 2017 tritt das Ingenieurgesetz in Kraft – mit dem Ziel, den Ingenieur in die Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) einzureihen und damit die Gleichwertigkeit mit dem akademischen Abschluss Bachelor herzustellen. Unternehmen, die Ingenieure beschäftigen, können ihre Mitarbeiter bei internationalen Ausschreibungen als „tertiär“ qualifiziert ausweisen und auf die Einstufung in die Stufe 6 verweisen. Die Voraussetzung für die Neugestaltung des Ingenieurgesetzes wurde 2016 mit dem Beschluss des NQR-Gesetzes im März und des IngG im Oktober geschaffen. Dazu führte der FEEI umfangreiche Gespräche mit den betroffenen Ministerien, Interessenvertretungen wie dem ÖGB und der AK, der IV und dem Ingenieurverband und veranstaltete Informationsmeetings mit den Abgeordneten der im Parlament vertretenen politischen Parteien.