Gilt die Haushaltsquote?
Nein, sie gilt keinesfalls.
Welche Maßnahme gibt es?
Es gibt den Tausch von alten Straßenbeleuchtungen gegen effiziente Technologien (Leuchtmittel und Vorschaltgerät), inklusive einer Nachtabsenkung der Beleuchtungsstärke.
Welches Anwendungsbeispiel gibt es?
Die 10 Lichtpunkte entlang einer Hauptstraße einer kleinen Gemeinde werden mit energieeffizienten LED-Lampen ausgestattet. Über Nacht soll die Beleuchtung durchgehend an geschalten sein. Bei einer jährlichen Brenndauer von 4.100 Stunden kann die Leistung von 70 Watt auf 22 Watt reduziert werden. Die alten Leuchten verbrauchen 2.870 kWh Energie, die neuen Leuchten verbrauchen nur noch 902 kWh im Jahr.
Wie groß ist das Energieeinsparpotenzial?
Jährlich kann durch einen Tausch der Leuchten also um 1.968 kWh Energie eingespart werden. Das entspricht also fast einer Einsparung um 2/3 der Energie. Grundsätzlich gilt: Setzt ein Unternehmen (oder eine unternehmerisch tätige Organisation, Verein oder konfessionelle Einrichtung) Maßnahmen aus dem Energieeffizienzgesetz um und spart Energie ein, besteht die Möglichkeit, diese Maßnahmen zu verkaufen. Individuelle Maßnahmen können mittels einer Checkliste (s. Downloadbereich in der Sidebar) auf ihre Handelsfähigkeit überprüft werden.
Aktive Handelsplattformen für den Verkauf von Energieeinsparungen Um den Austausch zwischen Angebot und Nachfrage zu erleichtern, gibt es virtuelle Handelsplattformen über die Energieeinsparungen „verkauft“ werden können:
Mehr Informationen zur genauen Förderung und dem Förderungsprozess finden Sie hier: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/led-systeme-im-innenbereich.html