Seit Jahresbeginn 2015 ist das Energieeffizienzgesetz (EEffG) in Kraft, das die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Das Ziel: Die Versorgung mit Energie durch weiter steigende Effizienz zu sichern. In Österreich werden hierfür die Energielieferanten in die Pflicht genommen: Sie müssen Einsparungen von 0,6 Prozent des Vorjahresverbrauchs erzielen, 40 Prozent davon direkt bei Haushalten.
Der FEEI setzt sich vehement dafür ein, um
- den administrativen Aufwand für Verbraucher, Hersteller und Händler zu minimieren, und
- die Einsparungen durch energieeffiziente Technologien (z.B. bei LED-Licht, Hausgeräten etc.) ihrem tatsächlichen Wert anzurechnen.
Mit dem derzeit vorliegenden, so genannten „Methodendokument“, in dem anrechnungsfähige Maßnahmen beschrieben sind, zeigt sich Manfred Müllner, stv. Geschäftsführer des FEEI, jedoch nicht zufrieden: „Kauft ein Konsument ein Haushaltsgerät im Handel, ist dies eine anrechenbare Maßnahme. Um diese Einsparung jedoch anrechnen lassen zu können, wird ein Beleg benötigt, mit dessen Hilfe die Abgabe des Geräts an Haushalte nachgewiesen werden kann (z.B. Kundenrechnung). Das ist nur eines von vielen Beispielen. Die Kosten für den administrativen Aufwand für alle Beteiligten übersteigen bei weitem den erzielten Einspareffekt", so Müllner.
Die Kosten für den administrativen Aufwand für alle Beteiligten übersteigen bei weitem den erzielten Einspareffekt!
Manfred-Müllner, Stv.-Geschäftsführer des FEEI
Eine vorgelagerte Handelsstufe für einzelne Maßnahmen, die ohne Einzelnachweis Einsparungseffekte pauschal hochrechnet und gebündelt angerechnet werden kann, ist im Methodendokument grundsätzlich möglich. Der FEEI sieht daher keine sachliche Rechtfertigung, wieso dies für andere Bereiche verwehrt wird.„Genaugenommen ist hier von einer ungleichen Behandlung von gleichen Sachverhalten die Rede, was grundsätzlich sehr kritisch zu sehen ist“, weist Müllner hin.
"Genaugenommen ist hier von einer ungleichen Behandlung von gleichen Sachverhalten die Rede, was grundsätzlich sehr kritisch zu sehen ist."
Berechnungsmodell forciert Import von LED-Billigprodukten aus Fernost
Ebenfalls kritisch sieht der FEEI den hohen, anrechenbaren Einsparungswert bei LED von 30 kW/a. „Die Folge wird sein, dass Energieversorger zur einfachen Erfüllung der Haushaltsquote LED Lampen in großen Mengen beschaffen, um diese beispielsweise an private Haushalte zu verschenken. Mit dieser Vorgehensweise wird der Markt ruiniert", so Müllner weiter.
"Mit dieser Vorgehensweise wird der Markt ruiniert."
Alleine im Jahr 2015 wurden bereits mehr als eine Million Stück des gesamten LED Lampenmarktes durch Gratisverteilungen bedient. „Vielfach wurden fernöstliche Billigprodukte importiert und verschenkt. Die Auswirkungen auf den Handel und die heimische Industrie sind katastrophal“, kritisiert Müllner.
Energiesparende Hausgeräte realistisch darstellen
Zusätzlich setzt sich Müllner dafür ein, dass mit Modellen gerechnet wird, die den Energieverbrauch realistisch darstellen. Die Hersteller von Hausgeräten, zum Beispiel Kühlschränken oder Wäschetrocknern, investieren enorm viel in zukunftsweisende Technologien. Der Energieverbrauch der Geräte ist in den vergangenen Jahren drastisch gesunken.
„Zwar wurde im Methodendokument der Energieverbrauch von 10 Jahre alten Hausgeräten nun deutlich höher angesetzt, unrealistisch ist aber ein durchschnittliches Alter von 12 Jahren. Der Realität kommen 15 Jahre alte Geräte viel näher. Die Energieersparnis durch neue Geräte ist also deutlich höher als im Dokument berücksichtigt“, so Müllner.
Positiv: Halogenlampen als (niedriger) Richtwert und Lichtsteuerung in Bürogebäuden
Positiv bewertet der FEEI im Entwurf des Methodendokuments einige Verbesserungsansätze, die in der Stellungnahme vom April seitens des FEEI gefordert wurden. Etwa, dass als Baseline für die Berechnung im Haushaltsbereich die Halogenlampe festgeschrieben wurde. Auch wurden Maßnahmen im Bereich Lichtsteuerung in Bürogebäuden mitberücksichtigt.