Die EU-Verordnung 874/2012, die ab 1. September 2013 in Kraft trat, legt verbindliche Energiekennzeichnungsvorschriften für Importeure und Händler von Lampen und Leuchten fest. Der Geltungsbereich der EU-VO ist sehr weit gefasst. Betroffen sind nicht nur Haushaltslampen, sondern auch
- Glühlampen (inklusive Halogenglühlampen mit gebündeltem Licht)
- Leuchtstofflampen
- Hochdruckentladungslampen
- LED Lampen und LED Module
Das sind Ihre Aufgaben als Importeur:
- Ein Produktdatenblatt gemäß Anhang II der EU-VO 874/2012 muss bereitgestellt werden.
- Auf Antrag der Behörden in den Mitgliedstaaten müssen technische Unterlagen gemäß Anhang III der EU-VO 874/2012 zur Verfügung gestellt werden.
- In jeglicher Werbung sowie in allen offiziellen Preisangeboten oder Ausschreibungsangeboten muss die Energieeffizienzklasse angegeben werden, sofern energiebezogene Informationen oder Preisinformationen genannt werden.
- Bei Vertrieb über den Handel muss auf der Verpackung die Energieeffizienzklasse und die Leistung angegeben werden. Im Fall von Leuchten können die Angaben ggf. auch anders (z.B. über Beipackzettel) erfolgen.
- Falls die Lampe über eine Verkaufsstelle in Verkehr gebracht werden soll, wird ein Etikett, das gemäß dem Format und mit den Informationen hergestellt wird, die in Anhang I Abschnitt 1 festgelegt sind, an der Außenseite der Einzelverpackung angebracht, aufgedruckt oder befestigt. Es wird auf der Verpackung die Nennleistung der Lampe außerhalb des Etiketts angegeben.
- Leuchte fehlt: Bereitstellungen eines Label für Consumer Leuchten (laut Verordnung).
Dafür müssen Sie als Händler sorgen:
- Die oben genannten Angaben müssen in ihrer eigenen Werbung und Angeboten ebenfalls enthalten sein.
- An oder in der Nähe von Ausstellungsstücken (Leuchte) muss darüber hinaus ein Etikett angebracht sein, auf dem die Angaben zur Energieeffizienz dargestellt sind.
- Wenn die Leuchte in einer für Endnutzer bestimmten Verpackung verkauft wird, die elektrische Lampen enthält, die der Endnutzer in der Leuchte austauschen kann, ist die Originalverpackung dieser Lampen in der Verpackung DE L 258/4 Amtsblatt der Europäischen Union 26.9.2012 der Leuchte enthalten. Ist dies nicht der Fall, müssen in einer anderen Form auf der Außen- oder Innenseite der Leuchtenverpackung die Informationen ausgewiesen werden, die auf der Originalverpackung der Lampen angegeben und aufgrund dieser Verordnung und anderer Verordnungen der Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für Lampen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG erforderlich sind.
Mit 5.3.2014 ist die VO 518/2014 in Kraft getreten, welche die VO 874/2012 ergänzt und die Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte im Internet regelt.