Unter maßgeblicher Mitwirkung von Experten von FEEI und FMTI wurde das neue Ingenieurgesetz erarbeitet. Es gilt seit 1. Mai 2017 und stellt die Basis der Einstufung der Qualifikation „Ingenieur“ in die Stufe 6 des nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) dar. Voraussetzung für die Qualifikationsbezeichnung für jetzige und zukünftige Ingenieure ist neben der HTL-Matura der Nachweis der entsprechenden Praxis im Rahmen eines Fachgesprächs mit zwei Experten.
Was bedeutet das?
Der Ingenieur ist damit im Rahmen des NQR gleichwertig, aber nicht gleichartig mit dem Bachelor. Dadurch wird den Unternehmen der Zugang zu internationalen Ausschreibungen maßgeblich erleichtert. Österreichische Ingenieure haben dadurch auch bessere Chancen am internationalen Arbeitsmarkt. Die Gleichwertigkeit des HTL-Ingenieurs mit dem Bachelor heißt jedoch nicht, dass ein HTL-Ingenieur den Bachelor-Titel erwirbt bzw. die Zulassungsvoraussetzungen für ein Master-Studium erfüllt.