Fakten zum Energieeffizienzgesetz (EEffG) für Lichtplaner und Architekten

Welche Punkte aus dem EEffG sind in puncto Licht relevant für Lichtplaner und Architekten? Welche Bereiche und Anwendungsbeispiele gibt es überhaupt? Die Sparte Licht des FEEI hat die wichtigsten Fakten zum Energieeffizienzgesetz übersichtlich zusammengestellt. Grundsätzlich gilt: Je größer die beleuchtete Fläche, desto größer ist das Einsparpotenzial. Vor allem in Bürogebäuden, Nicht-Wohngebäuden und bei Straßenbeleuchtung liegt großes Energieeinsparpotenzial.

Effiziente Beleuchtung in Bürogebäuden:

Büroalltag Licht

Gilt die Haushaltsquote?
Nein, sie gilt keinesfalls.

Welche Maßnahme ist möglich?
Es gibt die Umrüstung von ineffizienten, alten Leuchtensystemen auf neue, effiziente Leuchtensysteme. Außerdem reduzieren Teilabschaltungen, Zeitschaltungen, Belegungssensor und Anpassungen an das Tageslicht-Niveau den Energieverbrauch. Da effiziente Leuchten bessere Lichtausbeuten und Wirkungsgrade aufweisen, sinkt somit die installierte Leistung und das Beleuchtungssystem wird energiesparender.

Welches Anwendungsbeispiel gibt es?
In einem 150 Quadratmeter großen Großraumbüro wird die Beleuchtung auf ein effizientes System mit einer Anpassung an das Tageslichtniveau umgestellt. Das Licht brennt im Großraumbüro etwa 2.580 Stunden jährlich. Die installierte Wattleistung je Quadratmeter kann von 11,52 Watt auf 7,8 Watt gesenkt werden. Zusätzlich wird das Licht an das Niveau des Tageslichts angepasst (Reduktionsfaktor=0,8). Das alte, ineffiziente Beleuchtungssystem verbrauchte 4.458 kWh im Jahr. Nach der Umrüstung auf ein neues Beleuchtungssystem sinkt der Energieverbrauch auf 2.415 kWh/Jahr.

Wie groß ist das Energieeinsparpotenzial?
Die jährliche Energieeinsparung durch den Tausch der Beleuchtung liegt bei 2.043 kWh im Jahr.

Effiziente Beleuchtung in Nicht-Wohngebäuden:

Gilt die Haushaltsquote?
Nein, sie gilt keinesfalls.

Welche Maßnahme gibt es?
Ineffiziente, alte Leuchtensysteme werden gegen neue, effiziente Leuchtensysteme getauscht. Da effiziente Leuchten bessere Lichtausbeuten und Wirkungsgrade aufweisen, sinkt somit die installierte Leistung und das Beleuchtungssystem wird energiesparender.

Welches Anwendungsbeispiel gibt es?
In einem Gastronomiebetrieb werden 100 Halogenlampen gegen LED Lampen getauscht. Bei einer jährlichen Einschaltdauer von 2.900 Stunden wird die installierte Leistung bei jedem Leuchtkörper von 42 Watt auf 11 Watt gesenkt. Während das alte Beleuchtungssystem einen jährlichen Energieverbrauch von 12.180 kWh aufweist, verbrauchen neue LED-Leuchten für dieselbe Beleuchtung der Räumlichkeiten nur 3.190 kWh pro Jahr.

Wie groß ist das Energieeinsparpotenzial?
Durch die Maßnahme wird jährlich Energie in Höhe von 8.990 kWh eingespart.

Effiziente Beleuchtung in Haushalten:

Gilt die Haushaltsquote? 
Ja, es gilt die Haushaltsquote gemäß § 10 (1) des EEffG. Welche Maßnahme gibt es? Bei mäßig bis häufig eingesetzten Leuchten (etwa konventionelle Glühbirnen oder Halogenlampen) lohnt sich der Wechsel auf Energiesparlampen (ESL) oder lichtemittierende Dioden (LED) besonders.

Welches Anwendungsbeispiel gibt es? 
Tauscht ein durchschnittlicher, österreichischer Haushalt in einem Einfamilienhaus 20 seiner Leuchtmittel, gegen effiziente LED-Beleuchtungskörper, kann er damit schon eine erhebliche Menge an Energie einsparen.

Wie groß ist das Energieeinsparpotenzial? 
Aus dem Gas- und Stromtagebuch der Statistik Austria geht hervor, dass der mittlere Stromverbrauch für Beleuchtung eines österreichischen Haushalts 446 kWh pro Jahr beträgt. Gleichzeitig ist ein Haushalt im Schnitt mit 41 Leuchtmitteln ausgestattet. Daraus ergibt sich ein jährlicher Endenergieverbrauch von 11 kWh je Leuchtmittel. Eine Reduzierung der Wattleistung von 42 Watt (Halogenlampe) auf 12 Watt (ESL) bzw. 11 Watt (LED) bewirkt bei gleichbleibendem Lichtstrom eine Einsparung an Energie in Höhe von 71 bzw. 74 Prozent. In kWh beträgt die Einsparung pro Leuchtmittel also 7,8 bzw. 8,1 kWh pro Jahr.

Effiziente Straßenbeleuchtung:

Beleuchtung Straße

Gilt die Haushaltsquote?
Nein, sie gilt keinesfalls.

Welche Maßnahme gibt es?
Es gibt den Tausch von alten Straßenbeleuchtungen gegen effiziente Technologien (Leuchtmittel und Vorschaltgerät), inklusive einer Nachtabsenkung der Beleuchtungsstärke.

Welches Anwendungsbeispiel gibt es?
Die 10 Lichtpunkte entlang einer Hauptstraße einer kleinen Gemeinde werden mit energieeffizienten LED-Lampen ausgestattet. Über Nacht soll die Beleuchtung durchgehend an geschalten sein. Bei einer jährlichen Brenndauer von 4.100 Stunden kann die Leistung von 70 Watt auf 22 Watt reduziert werden. Die alten Leuchten verbrauchen 2.870 kWh Energie, die neuen Leuchten verbrauchen nur noch 902 kWh im Jahr.

Wie groß ist das Energieeinsparpotenzial?
Jährlich kann durch einen Tausch der Leuchten also um 1.968 kWh Energie eingespart werden. Das entspricht also fast einer Einsparung um 2/3 der Energie. Grundsätzlich gilt: Setzt ein Unternehmen (oder eine unternehmerisch tätige Organisation, Verein oder konfessionelle Einrichtung) Maßnahmen aus dem Energieeffizienzgesetz um und spart Energie ein, besteht die Möglichkeit, diese Maßnahmen zu verkaufen. Individuelle Maßnahmen können mittels einer Checkliste (s. Downloadbereich in der Sidebar) auf ihre Handelsfähigkeit überprüft werden.

Aktive Handelsplattformen für den Verkauf von Energieeinsparungen Um den Austausch zwischen Angebot und Nachfrage zu erleichtern, gibt es virtuelle Handelsplattformen über die Energieeinsparungen „verkauft“ werden können: 

Mehr Informationen zur genauen Förderung und dem Förderungsprozess finden Sie hier: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/led-systeme-im-innenbereich.html