Wo finde ich qualifizierte Energieauditoren?

Energie Auditoren

Das Bundes-Energieeffizienzgesetz verpflichtet große Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits oder zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Die Durchführung dieser verpflichtenden Energieaudits darf nur von Expertinnen und Experten, die nach § 17 EEffG qualifiziert sind, erfolgen. Diese qualifizierten Expertinnen und Experten werden im Register für Energiedienstleisterinnen und Energiedienstleistern als Energieauditorinnen und Energieauditoren gelistet und je nach Fortschreiten der Bewertung der eingelangten Anträge sowie nachträglich eingebrachter Unterlagen im Register ergänzt. Die bis zum 13.1. eingelangten Anträge wurden bewertet, gelistet und sind im Register der qualifizierten Energieauditorinnen und Energieauditoren zu finden.

Bereits eingebrachte Anträge, aber noch nicht im Register enthaltene Auditorinnen und Auditoren werden in weiterer Folge bewertet und in diesem Register laufend ergänzt. Weitere Anträge bzw. Nachreichungen zu bereits erfolgten Anträgen sind jederzeit möglich.

Es obliegt der freien Entscheidung jedes einzelnen Unternehmens, eine Auditorin oder einen Auditor frei zu wählen. Die hier aufgelisteten Auditorinnen und Auditoren wurden auf Basis ihrer Eingaben geprüft und hinsichtlich ihrer Qualifikation in den Bereichen Gebäude, Prozesse und Transport für geeignet befunden.

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