Datenschutz im Arbeitsrecht - Beratung und Muster-Betriebsvereinbarung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU sieht unter anderem einen sehr umfassenden Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auch in den §§ 96 Abs. 1 Ziff. 3 sowie 96a Abs. 1 ArbVG angesprochen. Gewerkschaften und Betriebsräte legen daher verstärkt Augenmerk auf den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zum Schutz persönlicher Daten. Dabei wird den Unternehmen vielfach eine sehr umfangreiche, unübersichtliche und einen unnötigen Mehraufwand verursachende Muster-Betriebsvereinbarung vorgelegt. Deshalb hat der FEEI gemeinsam mit Experten der Rechtsanwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz (CMS) eine Muster-Betriebsvereinbarung mit den erforderlichen Anhängen erarbeitet, die die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Mitarbeiter-Daten umfasst.

Wenn Sie für Anpassungen bzw. Ergänzungen dieses Musters Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Arbeitsrechtsexperten des FEEI (Dr. Gruber und Dr. Winkelmayer) sowie die Experten von CMS gerne zur Verfügung. Wir haben für derartige Beratungen mit CMS ein Sonderhonorar für FEEI-Mitgliedsbetriebe vereinbart. Die Kontaktdaten sind:

Dr. Jens Winter, T +43 1 40443 4450, E jens.winter@cms-rrh.com

Mag. Dominik Stella, T +43 1 40443 2950, E dominik.stella@cms-rrh.com