Der Großteil der im Arbeitnehmerschutz geltenden Grenzwerte wurde für eine tägliche Exposition von 8 Stunden festgesetzt.Diese 8 Stunden schließen auch allfällige expositionsfreie Phasen mit ein. Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern arbeiten allerdings immer wieder mehr als 8 Stunden am Tag. Deshalb erläutert das Zentral-Arbeitsinspektorat in einem Erlass (siehe "Downloads") die Anpassung von Grenzwerten
- chemischer Arbeitsstoffe,
- Vibrationen und
- optischer Strahlung
an verlängerte Arbeitszeiten.