Mit dem aktuellen Vergaberechtsreformgesetz 2017 hätte der Gesetzgeber eine gute Möglichkeit schaffen können, Vergaben so zu gestalten, um wirtschaftspolitische Ziele, wie die Verbesserung der österreichischen Wertschöpfung oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze, zu erreichen.
Dies kann gelingen, indem das Bestbieterprinzip deutlich gestärkt wird – also die Vergabe an jenen Anbieter, der das beste, nicht das billigste Angebot legt. Dem Auftraggeber ist freigestellt, wie er das „beste Angebot“ definiert – von Qualität über Lieferung bis Nachhaltigkeit ist alles möglich.
"Der vorliegende Entwurf des neuen Bundesvergabegesetzes lässt einmal mehr die Chance ungenützt, eine nachhaltige Änderung in der öffentlichen Beschaffung herbeizuführen."
Dr. Lothar Roitner, FEEI-Geschäftsführer
Österreich ist Schlusslicht bei Bestbietervergaben
Faktum ist, dass Österreich bedauerlicherweise das europäische Schlusslicht bildet, was echte Bestbietervergaben betrifft. Der Preis spielt in jedem dritten Verfahren – mit 90 Prozent Gewichtung – die allein ausschlaggebende Rolle. Das bedeutet, dass Bund, Länder und Gemeinden das Billigstbieterverfahren vorsätzlich als Bestbietervergaben tarnen, zum Nachteil all jener österreichischen Unternehmen, die mit ihren Produkten und ihrem Know-how auch am Heimmarkt erfolgreich sein möchten und hier hochwertige Arbeitsplätze schaffen.
Insbesondere die Elektro- und Elektronikindustrie hat eine Vielzahl an Unternehmen vorzuweisen, die mit ihren Produkten und Innovationen in einem global umkämpften Geschäftsfeld erfolgreich bestehen.
Italien, Niederlande, Frankreich machen es vor – hier wird der Preis deutlich geringer gewichtet als alle anderen Kriterien. Es ist unverständlich, warum Österreich im internationalen Vergleich hier so schlecht abschneidet.
Innovationspartnerschaft: gute Ansätze
Das neue Bundesvergabegesetz birgt einige gute Ansätze, um die jetzige Auftragsvergabe zu verbessern. So stellt die Einführung der Innovationspartnerschaft eine positive Erweiterung dar, schließt sie doch die Lücke zwischen Prototyp und marktfertigem Produkt und unterstützt so Know-how und Entwicklung am Standort Österreich.
Unsere Forderung ist aber eine gesetzliche Verankerung von Qualitätskriterien zur Stärkung des Bestbieterprinzips, wie sie leider im vorliegenden Entwurf nicht vorgesehen ist. Solange die Vergabe nach dem Bestbieterprinzip nicht verpflichtend auf alle Branchen ausgeweitet wird (und nicht wie aktuell nur auf Sicherheits-, Reinigungstätigkeiten und Lebensmittel), werden ausschreibende Stellen weiterhin „Feigenblattkriterien“ anwenden und wertvolle Chancen vergeben.
Dr. Lothar Roitner, FEEI-Geschäftsführer