Übergang zur Kreislaufwirtschaft: Überarbeitung der EU-Abfallgesetzgebung

Im Hinblick auf die Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie überarbeitet die Europäische Kommission die EU-Abfallgesetzgebung. Zielsetzung dabei ist, den gemeinschaftlichen Besitzstand bezüglich des Abfalls zu überarbeiten, um ihn durch Verbesserung der Funktionsweise der Abfallmärkte für die Kreislaufwirtschaft tauglich zu machen.

CECED, der Industrieverband in Europa produzierender Haushaltsgerätehersteller, hat zu diesem Thema nun ein Informationsblatt zur Verfügung gestellt, um auf wenigen Seiten die Grundsatzpositionen der Industrie darzustellen. Die Grundaussagen im Überblick:

  • Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft muss unterstützt werden,

  • die Konsistenz zwischen den verschiedenen Abfallgesetzgebungssystemen muss gewährleistet werden,

  • und all das muss durchführbar und durchsetzbar sein.

 

Vor diesem Hintergrund fordert der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI), bei der Überarbeitung der Gesetzgebung Folgendes zu berücksichtigen:

  1. Verpflichtung für alle Akteure sowie alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte (oder Verpflichtung zur geteilten Verantwortung): Da Elektro- und Elektronik-Altgeräte wertvoll sind, werden knapp zwei Drittel davon von kommerziellen Akteuren außerhalb offizieller Programme, die von Herstellern betrieben werden, verarbeitet. Es gibt einen Markt für Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Alle WEEE-Ströme sollten gesammelt, ordnungsgemäß behandelt und gemeldet werden, unabhängig davon, wer diese Tätigkeiten durchführt.

  2. Flexibilität bei der Abfallrahmenrichtlinie ist erforderlich, um auf die unterschiedlichen Sammelinfrastrukturen in den einzelnen Ländern und der vielfältigen Abfallströme Rücksicht nehmen zu können.

  3. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, sind die Anforderungen der zugrundeliegenden Abfallverordnung zu berücksichtigen.

  4. Menge und Qualität der Sekundärrohstoffe sind zu berücksichten.

  5. Keine Eingriffe ins Produktdesign: Die Hersteller arbeiten bereits an der Abfallvermeidung und müssen die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Produkte gestalten. Die Maximierung der effizienten Nutzung von Rohstoffen ist im Wirtschaftsleben täglich zu beobachten.

Die Mitgliedsstaaten sollten nicht die Möglichkeit haben, nationale Vorschriften zur Produktgestaltung zu entwickeln, da dies technische Handelsschranken schafft und den europäischen Binnenmarkt behindert.