Was versteht man unter einer Barriere?
In Zusammenhang mit dem Thema Behinderung ist unter einer „Barriere“ ein Hindernis zu verstehen, das Menschen in ihren alltäglichen Möglichkeiten einschränkt beziehungsweise behindert. So können z.B. Stufen in einem Gebäude oder im öffentlichen Raum Rollstuhlfahrer/innen an der Teilhabe in der Gesellschaft hindern.
Welche Barrieren gibt es?
- Bauliche Barrieren:
Stufen, Türschwellen, zu enge Türbreiten, fehlende Haltegriffe, zu hoch oder zu tief angeordnete Bedienelemente, fehlende Beleuchtung, etc.
- Barrieren im Verkehrsbereich:
Zu schmale Gehsteige, hohe Gehsteigkanten, Stufen, Informationen, die nur optisch oder nur akustisch zur Verfügung stehen, fehlendes Blindenleitsystem etc.
- Barrieren im Bereich der Kommunikation:
Fehlende Übersetzung in Gebärdensprache, schwer verständliche Texte in komplizierter Sprache
- Barrieren in der Informations- und Kommunikationstechnologie (z.B. Internet, Soft- und Hardware, Digitale Unterlagen und Medien aller Art):
Ungenügender Farbkontrast, fehlende Textalternativen oder Websites, die nur mit der Computer-Maus bedienbar sind.
Was versteht man unter barrierefrei?
Die Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen – mit und ohne Behinderung – die uneingeschränkte Nutzung von Dienstleistungen, Einrichtungen und Gegenständen im täglichen Leben. Dies am besten in allgemein üblicher Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.
Produkte sollten grundsätzlich für alle Nutzerinnen und Nutzer ohne zusätzliche Anpassungen verwendbar sein. Dies entspricht dem Gedanken von „Design For All“. Ein Beispiel dafür sind Wasserhähne, die mit Hilfe eines Sensors auf Bewegungen reagieren und so von jedem genutzt werden können.
Barrierefreie Gebäude sind für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich. Wesentlich sind beispielsweise ein für alle zugänglicher Eingang (keine Stufen, ausreichend breit...), entsprechend große Aufzüge sowie gut beleuchtete Räumlichkeiten mit genügend großen Bewegungsflächen.
Barrierefreier Verkehr bedeutet in der Praxis stufenlos erreichbare Verkehrsanlagen und Verkehrsmittel. Dazu zählt auch die Gestaltung von Informationsangeboten, Leit- und Orientierungssystemen nach dem 2-Sinne-Prinzip. Das heißt, dass zumindest immer zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten angesprochen werden müssen. Dies ist besonders wichtig für gehörlose und blinde Menschen.
Barrierefreie Kommunikation ermöglicht allen Menschen die vollständige Nutzung von digitalen Medien wie auch TV-Inhalten, Internetseiten und Internetangeboten. Dazu gehören z.B. Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte, Verfügbarkeit aller Funktionalitäten von der Tastatur, Maus und Touchscreen aus, lesbare und verständliche Digitale/Web-Inhalte, Kompatibilität mit assistierenden Techniken (Screen-Reader, Bildschirmlupen etc.), Texte in einfacher Sprache, Gebärdensprachvideos und optionale Untertitel.
Was muss alles barrierefrei sein?
Nach dem Behindertengleichstellungsrecht müssen Güter und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, diskriminierungsfrei – also auch ohne Barrieren - angeboten werden. Dies umfasst im Wesentlichen Verbrauchergeschäfte. Darunter versteht man beispielsweise tägliche Einkäufe, Urlaubsreisen, Kinobesuche, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Essen in Restaurants und Gasthäusern. Aber auch der Arztbesuch oder der Besuch eines Volkshochschulkurses sind davon umfasst.
Auch der berufliche Bereich muss barrierefrei sein. Dieser umfasst das Arbeitsverhältnis von der Bewerbung über den Abschluss des Arbeitsvertrags bis zur Auflösung. Aber auch die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie die Berufsberatung, die Berufsausbildung und die berufsbezogene Interessensvertretung.
Die 10-jährige Übergangsfrist zur Einrichtung der allgemeinen Barrierefreiheit endet am 31.12.2015.
Als Hilfestellung für die Umsetzung ist rechts ein Dokument mit weiteren Fragen und Antworten zur Barrierefreiheit abrufbar.