Aufgrund des starken Einflusses von EU-Richtlinien und Verordnungen im Vergaberecht ist ein Vergleich mit anderen EU-Ländern aufschlussreich. Im Ländervergleich kristallisieren sich grob drei Gruppen heraus: Die Ländergruppe Frankreich, Großbritannien und Niederlande machen am häufigsten vom Bestbieterprinzip Gebrauch (75 bis 97 Prozent). Österreich liegt mit Finnland, Schweden, Deutschland und Italien im Mittelfeld (54 bis 60 Prozent). Am wenigsten häufig ist die Bestbietervergabe in den beiden betrachteten Mitgliedsstaaten Slowenien und Polen. In Polen beträgt der Anteil von Bestbietervergaben nur rund 15 Prozent.