Vergabepraxis im EU-Vergleich

In keinem Land werden preisfremde Kriterien in Bestbieterverfahren so häufig so gering gewichtet wie in Österreich.

Aufgrund des starken Einflusses von EU-Richtlinien und Verordnungen im Vergaberecht ist ein Vergleich mit anderen EU-Ländern aufschlussreich. Im Ländervergleich kristallisieren sich grob drei Gruppen heraus: Die Ländergruppe Frankreich, Großbritannien und Niederlande machen am häufigsten vom Bestbieterprinzip Gebrauch (75 bis 97 Prozent). Österreich liegt mit Finnland, Schweden, Deutschland und Italien im Mittelfeld (54 bis 60 Prozent). Am wenigsten häufig ist die Bestbietervergabe in den beiden betrachteten Mitgliedsstaaten Slowenien und Polen. In Polen beträgt der Anteil von Bestbietervergaben nur rund 15 Prozent.

 

Vergaberecht Studie Abbildung 5

Unterschiede zwischen den Ländern

Bei der detaillierteren Betrachtung zeigen sich weitere Länderunterschiede. Markant ist besonders die Position Österreichs, was die Gewichtung preisfremder Kriterien betrifft: Wie bereits dargestellt, übersteigt deren Gewicht in fast einem Fünftel der Bestbieterausschreibungen nicht einmal 5 Prozent. Eine derart häufige äußerst geringe Gewichtung preisfremder Kriterien in Bestbieterverfahren wird von keinem anderen untersuchten Land erreicht. Mit 6,4 bzw. 5,9 Prozent liegen Slowenien und Polen in diesem Punkt deutlich hinter Österreich zurück. Umgekehrt gibt es in den meisten anderen untersuchten Ländern kaum Bestbieterausschreibungen mit derart geringer Gewichtung der Nicht-Preis- Kriterien. Auch Ausschreibungen mit einem Gewicht der Nicht-Preis- Kriterien unter 10 bzw. 20 Prozent sind in Österreich mit rund 35 bzw. 44 Prozent der Fälle überproportional häufig im Vergleich zu den meisten anderen untersuchten Ländern zu finden.

Vergaberecht Studie Abbildung 5b