So können wir Österreich zu einem Vorzeigeland für Vergabeverfahren machen.
Um das österreichische Vergabewesen zu verbessern und die Anwendung des Bestbieterprinzips zu stärken, fordern der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) und der Fachverband der Metalltechnischen Industrie (FMTI) neben der für alle Vergabeverfahren verpflichtenden Eignungsprüfung der Bieter anhand von Ratingzahlen (z.B. KSV Rating), die Umsetzung folgender wirtschaftspolitischen Maßnahmen:
- Gesetzliche Verankerung der Verwendung von mindestens zwei preisfremden Kriterien
- Gesetzliche Verankerung einer Mindestgewichtung von preisfremden Kriterien
- Definition von Qualitätskriterien für Produkte bzw. Beschaffungsgruppen
- Erhöhung der Kompetenzen der ausschreibenden Stellen
- Bewusstseinsbildung zur Bedeutung von Bestangebotsverfahren
Zur Stärkung des Bestbieterprinzips – also der verstärkten Anwendung und Gewichtung von preisfremden Kriterien – wird angeregt, dass bei der Wahl des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebotes neben dem Preis verpflichtend mindestens zwei weitere Zuschlagkriterien zur Anwendung kommen. Dies kann beispielsweise durch die Anpassung des § 2 Z 20 lit d sublit aa BVergG (Zuschlagskriterien) erfolgen.
Um das Problem der so genannten „Feigenblattkriterien“ zu verhindern, soll eine Mindestgewichtung preisfremder Kriterien oder eine Maximalgewichtung des Preises bei der Anwendung des Bestangebotsverfahrens gesetzlich festgeschrieben werden. Hier bietet es sich an, einen Korridor festzulegen, sodass bei der Anwendung des Bestangebotsprinzips der Preis maximal zwischen 60 und 80 Prozent liegen darf bzw. mindestens ein preisfremdes Kriterium mit 5 bis 10 Prozent oder mehr zu bewerten ist.
Um es Auftraggebern und Beschaffern zu erleichtern, eine Auswahl an preisfremden Kriterien zu treffen und diese sachgemäß zu bewerten, sollen Kataloge mit inhaltlich substantiierten Qualitätskriterien, jeweils für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, erstellt werden. Diese Listen sollen es den beschaffenden Stellen erleichtern, geeignete und sinnvolle Vergabekriterien neben den Preiskriterien auszuwählen.
Wesentlich für die Stärkung des Bestbieterprinzips und dessen vermehrte ausgeglichene Anwendung ist die laufende Schulung der Personen und Entscheidungsträger in den ausschreibenden Stellen. Die Stärkung des Bestbieterprinzips erfordert Ressourcen sowie fachliche und technische Kompetenz auf der Auftraggeberseite. Dies ist insbesondere bei komplexen Projekten der Fall, bei welchen der ökonomische Gesamtnutzen relevant ist.
Bundesregierung, Ministerien und die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) haben bereits in der Vergangenheit wichtige Maßnahmen gesetzt, um die ihnen unterstellten ausschreibenden Stellen zu unterstützen, vermehrt ein ausgewogenes Bestbieterverfahren anzuwenden. Initiativen wie die IÖB (innovationsfördernde öffentliche Beschaffung), naBe (nachhaltige Beschaffung) und Verfahren wie die Innovationspartnerschaft sind zu forcieren und deren Einsatz nachdrücklicher einzufordern.