Gemeinsam mit dem FMMI hat der FEEI das Forschungsinstitut WIFO beauftragt, eine Studie im Bereich Vergabewesen zu verfassen, bei der das öffentliche Beschaffungswesen im Spannungsfeld zwischen Billigstbieter- und Bestbieterprinzip im Fokus stehen soll.
Unser Ziel ist es, mit Hilfe dieser Studie Entscheidungsträger dazu zu bringen, das Bestbieterprinzip stärker im Vergaberecht zu verankern. Ebenso sollen Kriterien herausgearbeitet werden, die bei Ausschreibungen dazu führen, dass die Aufträge europarechtskonform und lokal vergeben werden.
Das Thema der Reform des öffentlichen Vergabewesen wird derzeit politisch intensiv diskutiert und steht in einem Spannungsfeld zwischen Verfechtern des Billigbieterprinzips auf der einen und Befürwortern des Bestbieterprinzips auf der anderen Seite. Während die Argumente der ersten Gruppe im Wesentlichen den Schutz vor intransparenten Vergaben und den schonenden Umgang mit öffentlichen Finanzmitteln zum Inhalt haben, konzentriert sich die zweite Gruppe darüber hinaus auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich.
Übereinstimmung finden die beiden Gruppen in der Einschätzung, dass das Bestbieterprinzip primär für komplexe Beschaffungen in Betracht zu ziehen ist, während einfache und homogene Güter mit klar definierten Eigenschaften in Abwesenheit von Marktversagen weiterhin nach dem Billigstbieterprinzp ausgeschrieben werden sollten.
Im Allgemeinen wird erwartet, dass eine Abkehr vom Billigstbieterprinzip ceteris paribus zu höheren Anschaffungskosten führen wird. Unter Einbeziehung der laufenden Kosten könnten jedoch niedrigere Lebenszykluskosten realisiert werden, wenn es gelingt einen Katalog von volkswirtschaftlich sinnvollen Vergabekriterien zu entwickeln.Die Ergebnisse der Studie sollen im dritten Quartal dieses Jahres präsentiert und anschließend den Mitgliedsunternehmen zugänglich gemacht werden.
Sollten Sie weitere Fragen zum Inhalt der Studie haben, können Sie sich gerne an den FEEI wenden.
Ergänzung März 2016: Wie schon vor einigen Monaten vorgestellt, planen die Asfinag und der FEEI Gesprächsrunden, bei denen unter anderem neue Qualitätskriterien für faire Vergabebedingungen ausgearbeitet und konkrete Ausschreibungsbedingungen für die Elektronikbranche weiterentwickelt werden sollen. Hierzu fand am 23. März die erste Koordinierungssitzung unter Mitgliedsunternehmen statt, bei der der zukünftige Prozess vorgestellt und eine Basis für die ersten Gespräche mit der Asfinag geschaffen wurde. Sollten Sie ebenfalls Interesse an einer zukünftigen Mitarbeit haben, können Sie sich gerne an Mag. Florian Schnurer, LL.M. wenden.